Gestützt auf die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zu den COVID-19-Massnahmen hat der Gewerbeverband AR beim Ausserrhoder Regierungsrat auf mögliche Folgen beim Ausserrhoder Gewerbe hingewiesen. Verknüpft mit diesen Hinweisen sind Forderungen bezüglich der Handhabung der Härtefallklausel.
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Gewerbe AR lanciert Kampagne
Der Vorstand des Gewerbeverbands Appenzell Ausserrhoden (GVAR) betont, dass ein weiterer Lockdown tunlich zu verhindern ist. Die strikte Einhaltung und Umsetzung der aktuell definierten Massnahmen in allen Betrieben können helfen dies zu verhindern, ist der Vorstand gleichwohl überzeugt. Weiter stellen die Ausserrhoder Gewerbler zunehmend eine allgemeine Angsthaltung innerhalb der Gesellschaft fest – dies führt dazu, dass die Gewerblerinnen und Gewerbler trotz strikt umgesetzter Schutzkonzepte kontinuierlich weniger Kunden bedienen dürfen.
Coronavirus: Ergänzende Empfehlungen für das Gewerbe
Am 25. Oktober 2020 hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden die Verordnung über COVD-19-Massnahmen: Bevölkerung erlassen. In Ergänzung zumfrüheren Flyer „Verhaltensund Hygienemassnahmen im Betrieb“ empfehlen das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit, sowie der kantonale Gewerbeverband und Industrie AR weiterführende Massnahmen für die Ausserrhoder Gewerbebetriebe.
Ziel ist es, Gewerbe und Wirtschaft offen zu halten und vor erheblich einschränkenden Massnahmen (z.B. zweiter Lockdown) bewahren zu können.
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