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Die neuste bundesrätliche Entscheidung im Bezug zu Corona
Das hat der Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat für einige Beschlüsse von 20.12.2021 eine Verlängerung bis Ende Februar 2022 verordnet.
Eigenverantwortung bleibt wichtig
Vor einer Ansteckung schützen Sie sich, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten.
Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln.
Kantonale Hotline Infoline Coronavirus BAG
+41 71 353 67 97 +41 58 463 00 00
Mo-Fr, 8.30-12.15h / 13.30-17h täglich 6 bis 23 Uhr
Sa-So geschlossen
** Zertifikatspflicht: Das gilt seit 13. September **
Covid-Zertifikat was ist das??????
Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung und ein negatives Testresultat.
- Jetzt können Zertifikate für Genesene hier beantragt werden: https://covidcertificate-form.admin.ch. –->
Es müssen zwingend die Personalien angegeben werden, welche zum Zeitpunkt des Tests aktuell waren.
Insbesondere muss der Name, der auf dem Ausweisdokument steht, angegeben werden. - Zertifikate für Geimpfte werden automatisch generiert oder direkt nach der zweiten Impfung ausgegeben.
- Zertifikate für Geteste werden an den Testlokalitäten ausgegeben.
- Zertifikat für im Ausland Geimpfte: Hier können Sie das Zertifikat online beantragen.
- Certificate for vaccination or recovery outside of Switzerland: Please apply here.
Personen, die nach durchgemachter Covid-Infektion nur eine Impfung benötigen,
müssen sich bei der Impfstelle melden.
Aus technischen Gründen kann das Zertifikat nicht automatisiert erstellt werden.