Coronavirus: Ergänzende Empfehlungen für das Gewerbe

Am 25. Oktober 2020 hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden die Verordnung über COVD-19-Massnahmen: Bevölkerung erlassen. In Ergänzung zumfrüheren Flyer „Verhaltensund Hygienemassnahmen im Betrieb“ empfehlen das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit, sowie der kantonale Gewerbeverband und Industrie AR weiterführende Massnahmen für die Ausserrhoder Gewerbebetriebe.

Ziel ist es, Gewerbe und Wirtschaft offen zu halten und vor erheblich einschränkenden Massnahmen (z.B. zweiter Lockdown) bewahren zu können.

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Informationsseite Coronavirus

Die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Verkehr und in Flugzeugen gilt nach wie vor. Einreisende aus gewissen Gebieten müssen sich in Quarantäne begeben.

Grossveranstaltungen sind unter strengen Auflagen (Bewilligung des Kantons – siehe unten) möglich. Handhygiene, Maske tragen und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt stark auf eigenverantwortliches Handeln.